Baurecht: Haftet der Generalunternehmer für Fehler seiner Subunternehmer?

Herr Albrecht möchte mit seinem Sohn ein Zweifamilienhaus bauen und einen Generalunternehmer beauftragen. Im Video geht es darum, wer bei Mängeln haftet, wenn einzelne Arbeiten durch Subunternehmer ausgeführt werden. Entscheidend ist, wer Vertragspartner ist und welche Leistungen im Bauvertrag vereinbart wurden.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.