Eigentumswohnung: Abnahme des Gemeinschaftseigentums nur durch Vertreter?
Frau Kaspar möchte wissen, ob die Abnahme des Gemeinschaftseigentums bei einer neuen Wohnanlage allein durch zwei gewählte Erwerbervertreter erfolgen darf. Im Video geht es darum, warum eine solche Klausel im Bauträgervertrag problematisch sein kann und weshalb Erwerber ihre eigene Prüfungsmöglichkeit nicht einfach verlieren dürfen. Außerdem wird erklärt, welche Bedeutung die Abnahme für spätere Rechte wegen Mängeln haben kann.
Veröffentlichungsdatum:
Rechtsgebiet: Baurecht
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