Mietrecht beim Auszug: Wenn es Ärger wegen Bohrlöchern gibt

In diesem Video beantworte ich die Frage von Herrn Haasler aus Bruchsal. Er soll beim Auszug Bohrlöcher verschließen und durchbohrte Fliesen ersetzen – so steht es im Mietvertrag. Doch die passenden Fliesen sind im Handel nicht mehr erhältlich. Muss er trotzdem für den Ersatz sorgen? Droht eine Schadenersatzpflicht? Ich erkläre, was Mietende beim Auszug wirklich leisten müssen – und wo die Grenzen der Zumutbarkeit liegen.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.