Architekt insolvent, Versicherung blockt – wer zahlt den Bauschaden?

Vier Jahre nach der Sanierung eines alten Elternhauses tritt im Keller Feuchtigkeit auf – ein klarer Planungsfehler des Architekten. Doch der ist inzwischen insolvent, und die Haftpflichtversicherung weigert sich zu zahlen: Sie beruft sich auf einen „elementaren Pflichtverstoß“. In diesem Video erkläre ich, wann eine Berufshaftpflicht leisten muss, was bei groben Fehlern gilt – und wie Bauherren doch noch zu ihrem Recht kommen können.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.