Architektenhonorar kürzen, wenn Bautagebuch und Baudokumentation fehlen?
In diesem Beitrag geht es um die Frage, ob ein Bauherr das Architektenhonorar kürzen darf, wenn vereinbarte Leistungen wie Bautagebuch und Baudokumentation aus seiner Sicht nicht erbracht wurden. Entscheidend sind der Architektenvertrag, die Darstellung in der Schlussrechnung und der konkrete Wert der nicht erbrachten Leistungen. Außerdem wird erläutert, wie eine Beanstandung gegenüber dem Architekten sinnvoll geltend gemacht werden kann.
Veröffentlichungsdatum:
Rechtsgebiet: Architektenrecht
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