PV-Anlage liefert zu wenig – zählt die Prognose oder der Vertrag?
Frau Berres aus Donaueschingen hat eine Photovoltaikanlage auf ihrem Wohnhaus – doch der versprochene Jahresertrag wird nicht erreicht. Der Unternehmer verweist auf Dachneigung und Ausrichtung sowie die abgelaufene Verjährung. Doch ist ein vereinbarter Energieertrag wirklich nur eine Prognose? Und spielt die Verjährung nach drei Jahren noch eine Rolle? In diesem Video kläre ich, worauf es rechtlich wirklich ankommt – und wann sich Widerspruch lohnt.
Veröffentlichungsdatum:
Rechtsgebiet: Baurecht
Schlagwörter: Aufdachanlage Probleme, Energieertrag Vertrag, Energievertrag Solaranlage, Ertragsprognose PV, Handwerkerhaftung PV, Photovoltaik Garantie, Photovoltaik Rechte Verbraucher, Photovoltaik rechtlich, Photovoltaik Vertragsleistung, PV Anlage Verjährung, PV Ertrag einklagen, PV Verjährung 2 Jahre, PV Vertrag Prognose, PV-Anlage zu geringe Leistung, PV-Anlage zu wenig Ertrag, PV-Streit Handwerker, Solaranlage liefert zu wenig, Solarleistung zu gering, Solarstrom Minderleistung, Vertragliche Pflicht PV
Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.