PV-Anlage liefert zu wenig – zählt die Prognose oder der Vertrag?

Frau Berres aus Donaueschingen hat eine Photovoltaikanlage auf ihrem Wohnhaus – doch der versprochene Jahresertrag wird nicht erreicht. Der Unternehmer verweist auf Dachneigung und Ausrichtung sowie die abgelaufene Verjährung. Doch ist ein vereinbarter Energieertrag wirklich nur eine Prognose? Und spielt die Verjährung nach drei Jahren noch eine Rolle? In diesem Video kläre ich, worauf es rechtlich wirklich ankommt – und wann sich Widerspruch lohnt.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.