Vorschriften zur Zimmernutzung im Mietvertrag – erlaubt oder nicht?
In diesem Video beantworte ich die Frage von Frau Münch aus Bad Berleburg. Sie möchte mit ihrem Mann eine Wohnung anmieten – im Mietvertrag steht jedoch bereits, welches Zimmer als Wohnzimmer, Schlafzimmer und Gästezimmer genutzt werden soll. Doch darf ein Vermieter so weit in die Wohnraumgestaltung eingreifen? Ich erkläre, was das Mietrecht dazu sagt, wann solche Klauseln unzulässig sind und worauf Sie beim Vertragsabschluss achten sollten.