Architektenvertrag per Mail: Können Verbraucher einfach widerrufen?

In diesem Video beantworte ich die Frage von Frau Günster aus Warendorf. Sie ist Architektin und hat für ein Ehepaar die Baueingabeplanung erstellt – beauftragt per E-Mail nach einem gemeinsamen Ortstermin. Als die Rechnung kam, erklärten die Bauherren plötzlich den Widerruf des Vertrags. Ihr Argument: Es handle sich um einen Fernabsatzvertrag mit Widerrufsrecht. Doch ist das wirklich so? Wann gilt das Widerrufsrecht im Architektenrecht – und wann nicht?

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.