Balkonkraftwerk ohne WEG-Beschluss – muss es wieder entfernt werden?

Herr Keller aus Bamberg hat ein Balkonkraftwerk an seiner Balkonbrüstung montiert, ohne vorher einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft einzuholen. Im Video geht es darum, warum die gesetzliche Privilegierung solcher Anlagen nicht bedeutet, dass Eigentümer sie eigenmächtig anbringen dürfen. Entscheidend ist der Beschluss der Eigentümerversammlung, auch wenn die Maßnahme grundsätzlich zu gestatten sein kann.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.