Kündigung wegen Baumängeln: Darf der Unternehmer noch eine Bauhandwerkersicherung fordern?
In diesem Video beantworte ich die Frage von Herrn Sohst aus Nieder-Kostens. Er hatte einen Generalunternehmer mit dem Bau einer Halle für seinen KFZ-Betrieb beauftragt. Aufgrund von Baumängeln kam es zum Streit, und der Unternehmer forderte eine Bauhandwerkersicherung mit kurzer Frist. Herr Sohst stellte diese Sicherheit nicht, woraufhin der Bauvertrag gekündigt wurde. Jetzt verlangt der Unternehmer weiterhin die Sicherheit – aber darf er das trotz der Kündigung?
Veröffentlichungsdatum:
Rechtsgebiet: Baurecht
Schlagwörter: Bau einer Halle, Bauhandwerkersicherung, Baumängel, Bauvertrag kündigen, Generalunternehmer, KFZ-Betrieb, kurze Frist, Sicherheit, Streit
Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.