Baukosten gesprengt – kann ich den Architekten haftbar machen?

Herr Markwort aus Mettlach hat als Kapitalanlage ein Zwölffamilienhaus gebaut – mit klarer Baukostenobergrenze im Architektenvertrag. Doch die vereinbarten Kosten wurden deutlich überschritten. Eine nachträgliche Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt: Es ist gerade noch gut gegangen. Jetzt fragt er sich: Kann ich den Architekten haftbar machen? In diesem Video kläre ich, wann eine Kostenüberschreitung tatsächlich zu Schadensersatz führen kann.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.