Baukosten gesprengt – kann ich den Architekten haftbar machen?
Herr Markwort aus Mettlach hat als Kapitalanlage ein Zwölffamilienhaus gebaut – mit klarer Baukostenobergrenze im Architektenvertrag. Doch die vereinbarten Kosten wurden deutlich überschritten. Eine nachträgliche Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt: Es ist gerade noch gut gegangen. Jetzt fragt er sich: Kann ich den Architekten haftbar machen? In diesem Video kläre ich, wann eine Kostenüberschreitung tatsächlich zu Schadensersatz führen kann.