Neues WEG-Recht: So setzen Sie Erfüllungsansprüche bei Baumängeln richtig durch!
In diesem Video beantworte ich die Frage von Herrn Greiz aus Ober-Ramstadt. Er ist Miteigentümer einer Wohnanlage, die gravierende Baumängel aufweist, insbesondere bei der Außenwandabdichtung. Die Hausverwaltung schlägt vor, die Erfüllungs- und Mängelbeseitigungsansprüche der Miteigentümer durch Beschluss zu vergemeinschaften. Doch ist das nach dem neuen WEG-Recht überhaupt möglich? Erfahren Sie in diesem Video, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und worauf Sie achten müssen.