Bauträger stoppt Bau, aber nicht insolvent. Klage auf Fertigstellung?
Herr Bechtold aus Gröbenzell hat einen Bauträgervertrag für eine Penthousewohnung geschlossen. Die Fertigstellung war für den 30.07.2024 geplant, doch der Bauträger hat seine Arbeiten eingestellt – ohne insolvent zu sein. Nun möchte Herr Bechtold eine Klage auf abnahmereife Fertigstellung einreichen. Doch welche Anforderungen gelten für eine solche Klage? Muss der aktuelle Bautenstand genau dargelegt werden? Ist ein Gutachten erforderlich? Die Antworten darauf gibt’s in diesem Video!
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Rechtsgebiet: Baurecht
Schlagwörter: Baustopp, Bautenstand, Bauträger, Bauträgervertrag, Klage auf abnahmereife Fertigstellung, Klage auf Fertigstellung, Penthousewohnung, Stillstand
Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.