Bankbürgschaft abgelaufen – Pech oder unwirksam? | Frag Somplatzki!
Herr Völker aus Schleiz erhält nach Abnahme eine Gewährleistungsbürgschaft vom Generalunternehmer. Vor Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist treten Fassadenmängel auf – der Unternehmer ist inzwischen insolvent. Die Bank verweigert jedoch die Zahlung und beruft sich auf eine kürzere Befristung in der Bürgschaftsurkunde. Ist eine solche Befristung wirksam? Oder muss die Bank trotzdem zahlen? Ich erkläre die Rechtslage.