Bürgschaft läuft bald ab – was tun bei offenen Baumängeln?

In diesem Video geht es um die Frage von Frau Münch aus Gladbeck. Sie hat mit einem Generalunternehmer ein Wohnhaus gebaut, doch es gibt Streit über Baumängel – insbesondere eine mangelhafte Kellerabdichtung. Brisant: Die vom Unternehmer übergebene Bürgschaft ist befristet – und läuft am 30.11. ab. Frau Münch befürchtet, dass die Mängel bis dahin nicht geklärt sind. Ist eine solche Befristung überhaupt rechtlich zulässig? Ich kläre die Rechtslage und zeige, worauf Bauherren unbedingt achten sollten.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.