Untervermietung während Auslandsaufenthalt – Ihre Rechte als Mieter
In diesem Video beantworte ich die Frage von Herrn Schneider aus Ulm. Er möchte seine Einzimmerwohnung während eines beruflichen Auslandsaufenthalts für 18 Monate an einen Bekannten untervermieten. Doch seine Vermieterin lehnt ab, da sie die Untervermietung als vollständige Überlassung der Wohnung an Dritte betrachtet. Kann Herr Schneider rechtlich gegen diese Entscheidung vorgehen? Ich kläre, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Veröffentlichungsdatum:
Rechtsgebiet: Mietrecht
Schlagwörter: Auslandsaufenthalt, Einzimmerwohnung, Klage, Überlassung an Dritte
Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.