WEG ohne Verwalter: Darf der Beirat eine Versammlung einberufen?

In diesem Video geht es um die Frage von Herrn Blohme aus Sindelfingen, dem Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats einer WEG – aktuell ohne Verwalter. Eine Sanierung der Außenwandabdichtung steht an, Angebote liegen vor, und nun soll eine Eigentümerversammlung einberufen werden. Doch wer darf das eigentlich tun? Und worauf ist bei der Beschlussformulierung zu achten? Ich erkläre, was rechtlich zulässig ist und wie Sie korrekt vorgehen, um teure Fehler zu vermeiden.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.