Feuchtigkeitsschaden im Dachgeschoss: Muss die Hausverwaltung zahlen?

In diesem Video beantworte ich die Frage von Frau Zegmeyer aus Traunstein. Nach einem Jahr voller Feuchtigkeitsprobleme und mehrfachen Meldungen an die Hausverwaltung kam es zum Schaden: Wasser drang bei Starkregen in ihre Dachgeschosswohnung ein und zerstörte Parkett und Wandputz. Doch kann sie die Hausverwaltung jetzt auf Schadensersatz verklagen? Ich erläutere die rechtliche Lage im WEG-Recht und worauf es in solchen Fällen ankommt.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.