Rostock urteilt: Preiswert heißt nicht minderwertig bei Dachreparaturen!

In meinem heutigen Video befasse ich mich mit einem bedeutsamen Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 15. September 2020 (Az. 4 U 16/20), welches tiefe Einblicke in die Verantwortlichkeiten von Unternehmern und Handwerkern in Bezug auf Qualität und fachgemäße Durchführung von Arbeiten gibt. Nach diesem Urteil impliziert die Annahme eines Auftrags durch einen Unternehmer, dass er fähig ist, den Auftrag mit geeignetem Fachpersonal und zum vereinbarten Preis zu erfüllen.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.