Kann die WEG den Hausverwalter bei mangelhafter Bauüberwachung haftbar machen?

Herr Krebel aus Bad Hersfeld ist Verwaltungsbeiratsvorsitzender einer WEG mit 46 Einheiten. Die WEG hat eine Dachsanierung in Auftrag gegeben, doch das Dach ist weiterhin undicht. Ein Sachverständiger bestätigt grobe Mängel, die selbst für Laien erkennbar sind. Der Hausverwalter hat jedoch die Abschlagszahlungen ohne Einbehalte geleistet. Kann die WEG den Hausverwalter für die mangelhafte Überwachung haftbar machen? Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen? Die Antwort gibt es in diesem Video!

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.