Dingliches Vorkaufsrecht vs. Mietervorkaufsrecht – Wer hat Vorrang?
Frau Wenger aus Weiskirchen wohnt seit 2013 in einer Dreizimmerwohnung. Im Jahr 2020 hat ihr Vermieter das Mehrfamilienhaus nach WEG aufgeteilt und seiner getrennt lebenden Ehefrau ein dingliches Vorkaufsrecht für ihre Wohnung eingeräumt. Jetzt soll die Wohnung verkauft werden – aber hat Frau Wenger trotzdem ein vorrangiges Mietervorkaufsrecht nach § 577 BGB? Oder geht das Recht der Ehefrau vor? Die Antwort auf diese spannende Frage gibt es in meinem neuen Video!
Veröffentlichungsdatum:
Rechtsgebiet: Mietrecht
Schlagwörter: § 577 BGB, Dingliches Vorkaufsrecht, Dreizimmerwohnung, Mehrfamilienhaus, Mietervorkaufsrecht, Recht der Ehefrau, Vorkaufsrecht, WEG
Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.