In diesem Video beantworte ich die Frage von Herrn Bossner aus Neuerburg. Er ist Bauunternehmer und hat Ärger mit einem Auftraggeber in Saarbrücken. Kürzlich erhielt er eine Kündigung des Bauvertrags per E-Mail und fragt sich nun, ob dies überhaupt rechtens ist und welche Schritte er unternehmen sollte. Erfahren Sie, welche gesetzlichen Regelungen es zu diesem Thema gibt und wie Sie sich als Bauunternehmer in solchen Situationen am besten verhalten.
Veröffentlichungsdatum:
Rechtsgebiet: Baurecht
Schlagwörter: Ärger mit einem Auftraggeber, Bauunternehmer, E-Mail, gesetzliche Regelungen, Kündigung des Bauvertrags
Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.