Kündigung wegen Eigenbedarf: Ist Homeoffice ein gültiger Grund?
In diesem Video diskutieren wir eine Frage von Frau Hammen aus Herkersdorf. Sie ist seit 2014 Mieterin einer Vierzimmerwohnung und hat kürzlich eine Kündigung wegen Eigenbedarfs von ihrer Vermieterin erhalten. Der angegebene Eigenbedarf beruht auf dem Wunsch des Sohnes der Vermieterin, die Wohnung als Homeoffice zu nutzen und zusätzlich ein zusätzliches Zimmer zu haben. Die Frage ist, ob Homeoffice ein berechtigter Grund für eine Eigenbedarfskündigung ist. Bleiben Sie dran, um mehr darüber zu erfahren.