Eigenbedarfskündigung: Reicht eine vage Absicht oder braucht es Beweise?
Frau Jagst aus Bad Hersfeld hat eine Eigenbedarfskündigung erhalten. Ihr Vermieter begründet diese damit, dass seine Tochter möglicherweise nach dem Studium nach Bad Hersfeld ziehen und dort arbeiten möchte. Doch reicht eine bloße Absichtserklärung aus, um Eigenbedarf geltend zu machen? Oder muss der Vermieter konkretere Pläne nachweisen? Ich erkläre, wann eine Eigenbedarfskündigung rechtens ist und wie Mieter sich wehren können.