Hausverwaltung verweigert Einsicht in Eigentümerliste – Was tun als Eigentümer?
In diesem Video beantworte ich die Frage von Frau Kerpen aus Groß-Umstadt. Sie ist Eigentümerin einer Wohnung in einer Wohnanlage, die vor einer umfassenden Sanierung steht. Um sich mit den anderen Miteigentümern auszutauschen, möchte sie wissen, ob sie von der Hausverwaltung eine Eigentümerliste einsehen oder herausverlangen kann – oder ob datenschutzrechtliche Regelungen dem entgegenstehen.