WEG-Recht: Darf der Beiratsvorsitzende selbst zur Eigentümerversammlung einladen?
In diesem Beitrag geht es um die Frage, ob ein Verwaltungsbeiratsvorsitzender die ordentliche Eigentümerversammlung einer WEG selbst einberufen darf, wenn die Hausverwaltung zu langsam arbeitet. Rechtsanwalt Somplatzki erklärt, wer grundsätzlich für die Einberufung zuständig ist und warum ein Blick in die Gemeinschaftsordnung wichtig sein kann.
Veröffentlichungsdatum:
Rechtsgebiet: WEG-Recht
Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.