Verwalterlose WEG mit Wasserrohrbruch 🛶 Einberufung Eigentümerversammlung durch Beirat?

In diesem Video geht es um die dringliche Frage von Herrn Färber aus Günzburg. Er ist Verwaltungsbeiratsvorsitzender einer WEG, die aktuell ohne Hausverwaltung dasteht – während sich Wasserrohrbrüche häufen und dringende Sanierungen anstehen. Doch wer darf in einer solchen Situation zur Eigentümerversammlung einladen? Darf der Beirat selbst aktiv werden – oder drohen rechtliche Fallstricke? Ich kläre, was das WEG-Gesetz dazu sagt.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.