Teurer ja, aber nicht mehr günstiger. Indexmiete einseitig zugunsten des Vermieters erlaubt?

In diesem Video geht es um die Frage von Herrn Meinka aus Köln. Er hat mit seinem Vermieter eine Indexmiete vereinbart – allerdings enthält die Klausel nur ein einseitiges Mietanpassungsrecht zugunsten des Vermieters. Eine Mietsenkung bei sinkendem Index ist ausgeschlossen. Ist das rechtlich zulässig? Ich erkläre, was bei solchen Klauseln zu beachten ist – und wann sie unwirksam sein können.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.