Gilt das Mieterhöhungsverlangen auch für den Stellplatz?

In diesem Video beantworte ich die Frage von Herrn Häuser aus Schwäbisch Gmünd. Er hat eine Wohnung inklusive Stellplatz vermietet – beides ist im Mietvertrag getrennt aufgeführt. Nach einer Mieterhöhung für beide Bestandteile akzeptierte der Mieter nur die Erhöhung der Wohnungsmiete. Seine Begründung: Der Stellplatz sei kein Wohnraum und deshalb nicht von der Mieterhöhung umfasst. Aber stimmt das wirklich? Ich erkläre, wann und wie auch die Stellplatzmiete erhöht werden darf – und welche rechtlichen Feinheiten zu beachten sind.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.