Gartenpool im Gemeinschaftseigentum: Ohne Beschluss überhaupt erlaubt?
In diesem Video geht es um die Frage von Herrn Stenz aus Weilburg. Er und seine Frau wollen in ihrer Doppelhaushälfte einen Pool bauen – auf Gemeinschaftseigentum. Doch der Nachbar, mit dem sie eine Zweier-WEG bilden, widerspricht. Darf man in einer Zweier-WEG einfach loslegen oder braucht es dafür einen Beschluss? Und kann der Nachbar den Bau tatsächlich verhindern? Ich kläre, was rechtlich gilt.
Veröffentlichungsdatum:
Rechtsgebiet: WEG-Recht
Schlagwörter: Beschluss, Doppelhaushälfte, Gartenpool, Gemeinschaftseigentum, Pool, Zweier-WEG
Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.