Gartenpool im Gemeinschaftseigentum: Ohne Beschluss überhaupt erlaubt?

In diesem Video geht es um die Frage von Herrn Stenz aus Weilburg. Er und seine Frau wollen in ihrer Doppelhaushälfte einen Pool bauen – auf Gemeinschaftseigentum. Doch der Nachbar, mit dem sie eine Zweier-WEG bilden, widerspricht. Darf man in einer Zweier-WEG einfach loslegen oder braucht es dafür einen Beschluss? Und kann der Nachbar den Bau tatsächlich verhindern? Ich kläre, was rechtlich gilt.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.