Frist versäumt, KfW-Förderung verloren. Haftet jetzt der Energieberater?

Herr Forberg ist Energieberater und hat für einen privaten Bauherrn die Förderanträge im Rahmen des KfW-Programms 430 vorbereitet. Der Bauherr reichte die Anträge selbst ein – doch am Ende kam die „Bestätigung nach Durchführung“ zu spät. Die KfW verweigert den Zuschuss, der Bauherr fordert nun Schadensersatz. Doch trägt der Energieberater wirklich die Verantwortung für die Fristüberwachung? Ich ordne den Fall rechtlich ein.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.