Schönheitsreparaturen rechtssicher regeln – So geht’s!

Herr Suhrberg aus Klingenmünster hat eine Eigentumswohnung gekauft und möchte sie vermieten. Dabei will er seine Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichten. Doch welche Fristen sind aktuell zulässig? Starre Fristenpläne wurden vom BGH gekippt – aber gibt es neue Regelungen, die Vermietern eine rechtssichere Vereinbarung ermöglichen? Und haben sich die Renovierungsintervalle durch moderne Materialien tatsächlich verlängert? In diesem Video erkläre ich, was rechtlich gilt und worauf Vermieter achten müssen.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.