Mieter droht mit Schlägen: Darf der Vermieter fristlos kündigen?

In diesem Beitrag geht es um die Frage, ob ein Vermieter seinem Mieter fristlos kündigen kann, wenn es wiederholt zu Lärm- und Geruchsbelästigungen, unregelmäßigen Mietzahlungen und sogar zu einer Gewaltandrohung kommt. Rechtsanwalt Somplatzki erklärt, warum es im Mietrecht vor allem auf die Zumutbarkeit der weiteren Vertragsfortsetzung, die Schwere der Vorfälle und die Beweisbarkeit ankommt.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.