Muss die WEG nach Veruntreuung weiterzahlen? | Frag Somplatzki!

Die Gemeinschaft hat die Hausverwaltung wegen massiver Pflichtverletzungen und nachweislicher Veruntreuung abberufen und den Verwaltervertrag fristlos gekündigt. Dieses Video erklärt knapp und praxisnah, welche Wirkung § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG hat, ob die Vergütung für bis zu sechs Monate weiterzuzahlen ist und unter welchen Voraussetzungen bei wichtigem Grund (z. B. Untreue) Ansprüche des Verwalters enden oder zurückgefordert werden können.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.