Gutachter, Vertragsklauseln und Bauherrengemeinschaft: Navigieren durch den Hausbau-Dschungel
In diesem Video geht es um die Frage von Herrn Mantey aus Oberhausen, der Mitglied einer Bauherrengemeinschaft ist, die ein Vierfamilienhaus mit einem Generalunternehmer baut. Trotz regelmäßiger Abschlagsrechnungen und Bautenstandsbestätigungen durch den Bauleiter des Generalunternehmers, gibt es Zweifel an der tatsächlichen Bausituation, da der Bauleiter selten vor Ort ist. Im Vertrag ist festgelegt, dass bei Unstimmigkeiten ein vereidigter Gutachter hinzugezogen wird, dessen Urteil verbindlich ist und dessen Kosten der Unterlegene trägt. Zudem wird die Bauzeit um die Verfahrenszeiten verlängert. Herr Mantey fragt sich, ob sie sich an diese Klausel halten müssen.