50/50 Heizkostenabrechnung – Ist das überhaupt erlaubt?

In diesem Video gehe ich auf eine spannende Frage ein, die Herr Hellmeister aus Venlo gestellt hat: Ist es zulässig, dass bei einem Mietvertrag die Heizkosten zu 50% nach Verbrauch und zu 50% nach Grundkosten abgerechnet werden? Viele Mieter befürchten, dadurch auch für den Verbrauch anderer mitzuzahlen.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.