Gravierende Einschränkung im Sondereigentum – was gilt bei der Heizung? | Frag Somplatzki!

In diesem Video geht es um einen Kellerraum im Sondereigentum, in dem die zentrale Heizungsanlage der Wohnanlage untergebracht ist. Die aktuelle Rechtsprechung trennt dabei zwischen dem Raum und der Anlage: Der Raum kann Sondereigentum bleiben, obwohl dort gemeinschaftliche Technik steht. Ein sofortiger Anspruch auf Entfernung scheitert regelmäßig, wenn die Gemeinschaft die Heizung noch benötigt und noch keine alternative Lösung geschaffen hat. Zugleich bestehen für notwendige Wartung und Kontrolle Duldungs- und Zutrittsrechte.

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