5.000 € Schaden, aber nur 1.500 € Kaution – was tun?

Frau Kleinz aus Mutterstadt hat ihre Wohnung an ein junges Paar vermietet. Nach dem Auszug gibt es Streit: Es stehen Schönheitsreparaturen und Mängel am Parkett im Raum – geschätzte Kosten rund 5.000 €. Die Kaution beträgt aber nur 1.500 €, die sie zudem für die Nebenkostenabrechnung zurückhalten will. Darf sie trotzdem auf die volle Summe klagen? In diesem Video erkläre ich, wie Vermieter ihre Ansprüche rechtssicher durchsetzen können.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.