5.000 € Schaden, aber nur 1.500 € Kaution – was tun?
Frau Kleinz aus Mutterstadt hat ihre Wohnung an ein junges Paar vermietet. Nach dem Auszug gibt es Streit: Es stehen Schönheitsreparaturen und Mängel am Parkett im Raum – geschätzte Kosten rund 5.000 €. Die Kaution beträgt aber nur 1.500 €, die sie zudem für die Nebenkostenabrechnung zurückhalten will. Darf sie trotzdem auf die volle Summe klagen? In diesem Video erkläre ich, wie Vermieter ihre Ansprüche rechtssicher durchsetzen können.