Mietkaution nach Auszug – Darf der Vermieter Heizungswartungskosten verrechnen?

Herr Dr. Wohlrat aus Starnberg war bis Oktober 2024 Mieter eines Bungalows. Nun fordert er die Abrechnung der Mietkaution – doch der Vermieter verrechnet unter anderem Heizungswartungskosten. Darf er das? In diesem Video erkläre ich, welche Kosten der Vermieter mit der Kaution verrechnen darf, welche Fristen gelten und wie Mieter auf unberechtigte Forderungen reagieren können.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.