Verwalterwahl trotz verwalterloser WEG - Wie geht das?
In diesem Video beantworte ich die Frage von Herrn Katzwinkel aus Bad Berleburg. Seine WEG hat aktuell keinen Verwalter – und doch stehen wichtige Entscheidungen an. Darf er als einzelner Eigentümer eine Eigentümerversammlung einberufen, um einen neuen Verwalter wählen zu lassen? Ich erkläre, wie Sie trotz verwalterloser WEG rechtssicher handeln – und wann eine gerichtliche Ermächtigung möglich ist.