Hausmeisternotdienst auf Nebenkostenabrechnung – Darf der Vermieter das abrechnen?

Frau Eggers aus Marl fragt: Darf ihr Vermieter die Kosten für einen Hausmeisternotdienst über die Nebenkostenabrechnung umlegen? Ihr Vermieter argumentiert, dass ein Notdienst bei einem großen Wohnhaus notwendig sei, um im Ernstfall – etwa bei einem Heizungsausfall oder einem Wasserrohrbruch – schnell reagieren zu können. Doch ist das rechtlich zulässig? Ich erkläre, ob und unter welchen Bedingungen diese Kosten auf Mieter umgelegt werden dürfen und worauf Mieter besonders achten sollten.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.