Hausmeisternotdienst auf Nebenkostenabrechnung – Darf der Vermieter das abrechnen?
Frau Eggers aus Marl fragt: Darf ihr Vermieter die Kosten für einen Hausmeisternotdienst über die Nebenkostenabrechnung umlegen? Ihr Vermieter argumentiert, dass ein Notdienst bei einem großen Wohnhaus notwendig sei, um im Ernstfall – etwa bei einem Heizungsausfall oder einem Wasserrohrbruch – schnell reagieren zu können. Doch ist das rechtlich zulässig? Ich erkläre, ob und unter welchen Bedingungen diese Kosten auf Mieter umgelegt werden dürfen und worauf Mieter besonders achten sollten.