Wild abgelegter Sperrmüll: Müllpolizei und Entsorgung umlagefähig?
Herr von Lübnitz aus Neumünster ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses und hat immer wieder Ärger mit der Stadt und dem Abfallwirtschaftsamt wegen Sperrmüll und mangelnder Mülltrennung. Trotz mehrfacher Hinweise ignorieren seine Mieter das Problem. Nun hat er eine Firma beauftragt, die den Müllplatz regelmäßig kontrolliert und wild abgelegten Sperrmüll entsorgt. Doch darf er die dabei entstehenden Kosten über die Betriebskostenabrechnung auf seine Mieter umlegen? In diesem Video erkläre ich die rechtliche Lage und was Vermieter beachten sollten.