35 Jahre alten Gewerbemietvertrag kündigen: Das müssen Sie wissen!
In diesem Video beantworte ich die Frage von Herrn Kreil aus Andernach. Er betreibt eine Fahrradreparaturwerkstatt und einen Fahrradverkauf auf dem Gelände einer alten Tankstelle. Nun läuft sein Geschäft nicht mehr so gut, und er möchte den vor 35 Jahren geschlossenen Gewerbemietvertrag kündigen. Doch welche Kündigungsfristen muss er dabei beachten?
Veröffentlichungsdatum:
Rechtsgebiet: Mietrecht
Schlagwörter: 35 Jahre alt, alte Tankstelle, Fahrradreparaturwerkstatt, Fahrradverkauf, Gewerbemietvertrag, Kündigungsfrist
Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.