Mangel am Bau entdeckt: Ist ein Abzug schon vor der Schlussrechnung möglich? | Frag Somplatzki!

Herr Willmann aus Lübeck hat an der Kellerabdichtung seines Neubaus Blasenbildung und eine Ausführung entgegen der Herstellerrichtlinie festgestellt. Der Generalunternehmer bleibt untätig, verlangt aber bereits die nächste Abschlagszahlung. Muss der Bauherr jetzt trotzdem voll zahlen? In diesem Video erkläre ich, warum ein Mängeleinbehalt nicht erst bei der Schlussrechnung möglich ist, sondern grundsätzlich schon bei Abschlagsrechnungen – und wie sich die Höhe des zulässigen Einbehalts bestimmt.

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