Wenn die Heizung den KfW-Standard nicht erfüllt: KfW-Förderung in Gefahr?
In diesem Video beantworte ich die Frage von Herrn Meinbach aus Hemer. Er hat einen Generalunternehmer mit dem Bau eines Einfamilienhauses beauftragt, das den KfW-Effizienzhaus-Standard 55 erreichen soll. Nun stellt sich heraus, dass die eingebaute Heizung das Haus nicht ausreichend beheizen kann. Herr Meinbach hat den Mangel gemeldet, aber der Generalunternehmer behauptet, die Heizung sei in Ordnung, da sie eine EU-Konformitätserklärung und eine CE-Kennzeichnung habe. Herr Meinbach fordert die Vorlage einer bauaufsichtlichen Zulassung, die der Generalunternehmer verweigert. Die spannende Frage lautet: Liegt ein Mangel vor, wenn die bauaufsichtliche Zulassung nicht vorgelegt wird und damit die KfW-Förderung gefährdet ist?