Festpreis vereinbart – darf der Bauunternehmer trotzdem mehr verlangen? | Frag Somplatzki!
Herr Besant aus Oldenburg baut mit seiner Frau auf Festpreisbasis mit einem Generalunternehmer. Doch plötzlich fordert der Unternehmer wegen gestiegener Materialpreise pauschal 35.000 Euro mehr. Geht das bei einem Verbraucherbauvertrag überhaupt? In diesem Video erkläre ich, wann ein Festpreis bindet, warum Mehrkosten nicht einfach einseitig verlangt werden dürfen und in welchen Ausnahmefällen eine Anpassung überhaupt denkbar ist.
Juristischer Kern dieser Zusammenfassung: Ein Festpreis ist nicht ohne Weiteres einseitig abänderbar; besonders relevant sind hier § 650i, § 650c und nur ausnahmsweise § 313 BGB.