Mieterhöhung wegen neuer Infrastruktur – Darf der Vermieter das?
Frau Schmitt aus Berlin-Charlottenburg hat ein Mieterhöhungsverlangen erhalten. Der Vermieter argumentiert mit der verbesserten Verkehrsanbindung, einem neuen Supermarkt und nahegelegenen Arztpraxen als wohnwerterhöhende Merkmale. Doch darf er das wirklich? In diesem Video erkläre ich, welche Merkmale tatsächlich als wohnwerterhöhend gelten, wie der Mietspiegel korrekt angewendet wird und wie Mieter auf solche Forderungen reagieren können.