Kündigungsrecht bei Todesfall: Handlungsoptionen für Vermieter

In meinem neuesten Video widme ich mich einer Frage von Frau Kratberg aus Ulm. Sie hat eine Eigentumswohnung in Tettnang an eine ältere Dame vermietet, die leider in der Wohnung verstorben ist. Frau Kratberg steht nun vor der Entscheidung, wie sie mit der Wohnung weiter verfahren soll, da sie nicht möchte, dass die Erben der Verstorbenen in die Wohnung einziehen, und sie selbst keinen Eigenbedarf anmelden kann. Ich werde beleuchten, welche Rechte Vermieter in solchen Fällen haben und ob und wie ein Mietvertrag nach einem Todesfall gekündigt werden kann.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem “Frag Somplatzki” Archiv.