Mieterin mindert trotz fehlendem Mangel – was tun als Vermieter?
Herr Steinmann aus Herborn vermietet eine Dreizimmerwohnung. Seine Mieterin rügt Feuchtigkeit in der Küche – angeblich wegen eines undichten Rohrs hinter dem Fliesenspiegel – und mindert die Miete. Herr Steinmann reagiert sofort, lässt Fliesen entfernen und die Wand öffnen. Doch es zeigt sich: Kein Feuchtigkeitsschaden vorhanden. Die Mieterin mindert trotzdem weiter – und behauptet nun vor Gericht, er habe den Mangel anerkannt. Kommt sie damit durch?
Veröffentlichungsdatum:
Rechtsgebiet: Mietrecht
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