Zugestimmt und gezahlt – trotzdem Rückforderung wegen Mietpreisbremse?

Herr Mack aus Trier ist Vermieter einer Dreizimmerwohnung. Vor vier Monaten erhöhte er die Miete – mit Zustimmung seiner Mieterin. Nun will sie die Differenz zurückfordern und beruft sich auf die Mietpreisbremse. Dabei hat sie der Erhöhung zugestimmt und bereits gezahlt. Doch ist die Zustimmung wirklich bindend? In diesem Video kläre ich, ob und wann Mieter trotz Zahlung auf Rückerstattung klagen können – und was Vermieter wissen sollten.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.